Zur Erhöhung der Betriebskostenpauschale für Kindertagespflegepersonen erklärte die Vorsitzende des Bundesverbandes für Kindertagespflege, Inge Losch-Engler: 

„Die Erhöhung der steuerlich abzugsfähigen Betriebskostenpauschale von 300 auf 400 Euro ist eine gute Botschaft für die Kindertagespflegepersonen. Die Corona-Pandemie und die extremen Preissteigerungen haben viele Kindertagespflegepersonen wirtschaftlich stark belastet. Die höhere Betriebskostenpauschale senkt die Steuerlast. 

Seit 2009 ist die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson steuerpflichtig. Aus dieser Zeit stammt auch der bisherige Satz der Betriebskostenpauschale. Nach fast 15 Jahren ist eine Erhöhung mehr als überfällig. Der Bundesverband hatte dies schon 2022 angesichts der Preisexplosionen bei Energie und Lebensmitteln gefordert. 

Allerdings bedeutet ein geringeres steuerpflichtiges Einkommen auch geringere Rentenversicherungsbeiträge und langfristig eine geringere Rente. Die Bedrohung durch Altersarmut ist für viele Kindertagespflegepersonen auch nach 30 oder 35 Jahren Vollzeitarbeit gegeben. Diese Baustelle muss angegangen werden, wenn wir mehr Menschen motivieren wollen, die herausfordernde Tätigkeit als Kindertagespflegeperson zu übernehmen. 

Wir brauchen die Kindertagespflege: Ohne die 42.000 Kindertagespegepersonen in Deutschland hätten rund 160.000 Kinder keine Betreuungsmöglichkeit. Kindertagespflege ist ein wichtiger Baustein für eine gute Bildung, Erziehung und Betreuung in Deutschland“.